Meldepflicht für Supermärkte zum Verbleib von Lebensmitteln

Ein entschiedener Schritt gegen Lebensmittelverschwendung.

Schon seit einiger Zeit werden Dank der Initiative „Lebensmittel sind kostbar“, einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Supermärkten und dem Ministerium, Lebensmittel an soziale Organisationen wie die Tafeln weitergegeben und somit rund 20.000 Tonnen Lebensmittel vor der Verwandlung in Abfall gerettet. Trotz dieses Bemühens gehen Schätzungen von 70.834 Tonnen an vermeidbaren Lebensmittelabfällen im Handel aus.

Am Mittwoch wurden nun Nägel mit Köpfen gemacht und die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) im österreichischen Nationalrat beschlossen. Ihr zufolge tritt somit ab dem vierten Quartal eine Meldepflicht für Händler ab einer Verkaufsfläche von 400 m² oder ab fünf Verkaufsstellen in Kraft.

Sie soll laut Ministerin Leonore Gewessler (Grüne), „klarer Anreiz zu spenden“ sein und so Lebensmittelverschwendung minimieren.

Kleine Firmen und Direktverkäufer sind von dieser Regelung ausgenommen

Große Lebensmittelhändler und Supermarktketten sind dann einmal pro Quartal verpflichtet, dem Umweltministerium zu melden, wie viele Lebensmittel sie weggeworfen haben und wie viele gespendet wurden.

„Es kann nicht sein, dass in Zeiten der Teuerung, in denen viele Menschen nicht mehr wissen wie sie über die Runden kommen, Tausende Tonnen Lebensmittel einfach weggeworfen werden“, so Leonore Gewessler.

Wie funktioniert es konkret?

Rund 900 Unternehmen sind vom Initiativantrag zur AWG-Novelle betroffen.

Die vierteljährlichen Meldungen müssen erstmals bis zum 10. Februar 2024 erfolgen.

Gemeldet werden sowohl die Masse an Lebensmitteln, die kostenlos zum menschlichen Verzehr weitergegeben wird, wie auch jene, die als Abfall entsorgt wird.