Förderung für klimafreundliches Bauen in Deutschland

Seit 1. Juni können Familien mit mittlerem bis geringem Einkommen bis 60.000 Euro (plus 10.000 Euro für jedes Kind) in Deutschland zinsgeförderte Darlehen in der Höhe bis zu 240.000 Euro  für klimafreundliche Eigenheim-Neubauten in Anspruch nehmen. Ziel der Förderung ist es, klimafreundliches Bauen mit erneuerbaren Energien zu fördern. So müssen mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs von erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Für die Förderung stellt der Bund übe die die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Jahr mindestens 350 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, bis 2045 den Gebäudebestand deutschlandweit klimaneutral zu machen. Ein ntwendiges, aber auch aus heutiger Sicht sehr ehrgeiziges Ziel.

 

„Klimagerechtes Bauen ist heute keine Kann-Entscheidung mehr, sondern ein Muss“, so Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD). Die Förderung für klimafreundliches Bauen war die erste Stufe. Als zweite Stufe setzt die Bundesregierung nun ab 1. Juni 2023 eine neue Eigentumsförderung für Familien um.

 

Klimafreundliches Wohnhaus

Es handelt sich hierbei nicht um Direktzahlungen, sondern verbilligte Darlehen, die mit einem Zinssatz von 1,25 Prozent starten (Zinsbindung 10 Jahre) und eine Laufzeit von 35 Jahren aufweisen. Es ist quasi die Nachfolge-Förderung des sogenannten Baukindergeldes, allerdings keine Direktzahlung mehr und mit strengeren Auflagen.

  • Effizienz­haus 40 –  das Haus darf nur mehr 40% der Energie einer üblichen Referenzimmobilie verbrauchen
  • Begrenzter CO2-Ausstoß gemäß Qualitäts­siegel Nachhaltiges Gebäude Plus
  • Kein Heizen mit fossilen Brennstoffen oder Biomasse
  • Planung durch Energieeffizienz-Expertin/Experten
  • Fördersumme von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
  • Für besonders nachhaltige Wohngebäude können Bauherren und -innen sowie Erstkäufer*innen einen Kredit in Höhe von maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit stellen.

Mehr Geld vom Staat gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ erreichen.

 

Wer kann es beantragen?

„Privatpersonen,

  • die ein klimafreundliches Wohngebäude neu bauen oder einen klimafreundlichen Neubau innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme erstmalig erwerben,
  • die den geförderten Neubau als Eigentümerin oder Eigentümer (mind. 50 % Miteigentumsquote) selbst zu Wohnzwecken nutzen,
  • bei denen mindestens ein Kind bis 18 Jahre im Haushalt lebt,
  • die bei Antragstellung nicht über Wohneigentum verfügen und
  • die nicht das inzwischen abgelaufene Förderprogramm „Baukindergeld“ in Anspruch genommen haben.“

Quelle: https://www.foerder-welt.de/

 

Weiterführende Links

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